Teilnahmebedingungen für das Programm Schatzsuche – Basis in Rheinland-Pfalz:

Wir freuen uns, dass Sie sich zur Teilnahme am Eltern-Programm Schatzsuche entschlossen haben und das Programm in Ihrer Einrichtung etablieren möchten. Um die Qualität und Durchführung des Eltern-Programms zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an folgende Bedingungen geknüpft:

 

1. Teilnahmevoraussetzung

 

1.1 An der Weiterbildung zum Eltern-Programm Schatzsuche-Basis nehmen pro Einrichtung zwei pädagogische Fachkräfte teil.[1]

 

1.2 Die Teilnehmenden erhalten für den erfolgreichen Abschluss der sechstägigen Weiterbildung ein Zertifikat.

 

1.3 Im Anschluss an die Weiterbildung wird in der teilnehmenden Einrichtung eine Inhouse-Schulung für das gesamte Fachpersonal durchgeführt. Die Einrichtung bemüht sich um eine frühzeitige Terminkoordinierung in Absprache mit der LZG. Der Termin für die Schulung findet innerhalb von 9 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung statt, in der Zeit von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 17 Uhr.

 

1.4 Im Anschluss an die Inhouse-Schulung erhält die Einrichtung ein Teilnahmezertifikat sowie ein Siegel.

 

1.5 Die teilnehmende Einrichtung verpflichtet sich, das Eltern-Programm mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Inhouse-Schulung durchzuführen.

 

2. Anmeldung zum Programm und Bewilligung

 

2.1 Die Anmeldung zum Programm erfolgt schriftlich und wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

2.2 Die Anmeldeformulare (Kurzantrag Kita, Anmeldeformular zur Weiterbildung, Datenschutzerklärung der LZG) und der Kurzbericht im Anschluss an die Inhouse-Schulung, sind im Original an die LZG zu senden.

 

2.3 Der Kurzantrag Kita wird zur Genehmigung an die Techniker Krankenkasse (TK) weitergeleitet. Die TK entscheidet über die Förderung zur Teilnahme am Programm durch Bewilligung des Antrags. Bei Angabe der E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe) erhält der*die Antragsteller*in die Bewilligung des Antrages per E-Mail.

 

2.4 Die TK fördert pro Einrichtung zwei pädagogische Fachkräfte. Die Förderung ist in der Regel einmalig.

 

2.5 Bei einer erneuten Teilnahme am Programm (Zertifizierung von weiteren Fachkräften) erhöhen sich die Teilnahmekosten von 400 Euro auf 775 Euro pro Person.

 

2.6 Die Anmeldung ist verbindlich. Es besteht aber die Möglichkeit, eine*n Ersatzteilnehmer*in für die Weiterbildung zu benennen.

 

3. Teilnahmegebühren und Rechnung

 

3.1 Mit der Anmeldung zum Programm wird eine Teilnahmegebühr von 400 Euro pro Fachkraft (800 Euro pro Einrichtung) erhoben.

 

3.2 Vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Rechnung an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse oder an die Postanschrift gesendet.

 

3.3 Anreisen und Übernachtungen zum Veranstaltungsort sind selbst zu organisieren und zu bezahlen.

 

4. Stornierung, Erstattung der Teilnahmegebühren

 

4.1 Eine Stornierung der Teilnahme muss bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax vorliegen (Datum des Poststempels, des Fax- oder E-Mail-Protokolls). Die LZG erstattet das bis dahin gezahlte Entgelt. Spätere Absagen oder Nichterscheinen werden mit der vollen Teilnahmegebühr berechnet.

 

4.2 Die Weiterbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle sechs Module der Weiterbildung durchlaufen sind. Bei begründeten Fehlzeiten können zwei Nachholtermine in den darauffolgenden Weiterbildungsdurchgängen mit der LZG vereinbart werden.[2]

 

4.3 Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstattet die LZG das gezahlte Entgelt.

 

4.4 Die LZG behält sich aus wichtigen Gründen vor, Veranstaltungen mit einem*r anderen Referent*in als ausgeschrieben zu besetzen, sowie den Veranstaltungsort zu wechseln.

 

5. Datenschutz

 

5.1 Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Einrichtung in die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten ein, zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung.

 

5.2 Die teilnehmende Einrichtung erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Einrichtung) auf der Teilnehmer*innenliste der Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innenliste steht anderen Teilnehmer*innen der Veranstaltung sowie den Referent*innen und Veranstaltungspartner*innen in gedruckter Form zur Verfügung.

 

5.3 Die teilnehmende Einrichtung erklärt sich für die Dauer der Durchführung des Programms mit der Speicherung und Nutzung der oben angegebenen Daten bei der LZG einverstanden.

 

6. Urheberrecht

 

6.1 Die Einrichtung erhält zur Durchführung des Eltern-Programms ein Medienpaket. Dieses wird der Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht anderweitig weiterverbreitet oder an Dritte weitergegeben werden.

 

6.2 Sämtliche Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für Präsenz- als auch für Online-Veranstaltungen. Den Teilnehmer*innen wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem*der Teilnehmer*in und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

 

7. Foto- und Filmaufnahmen

 

Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Antragsteller*in damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Weiterbildung gemachten Fotos veröffentlicht und zu Dokumentationszwecken (z.B. Fotoprotokolle, LZG-Jahresbericht) verwendet werden dürfen.

 

Mit der Anmeldung zum Eltern-Programm Schatzsuche – Basis erklären Sie sich mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden.

 

 

[1] In Ausnahmefällen können abweichende Regelungen in Bezug auf die Teilnehmenden mit der LZG getroffen werden.

 

[2] Teilnehmenden, die mehr als zwei Module eines Weiterbildungsdurchgangs versäumt haben, wird empfohlen, sich erneut anzumelden.

IHR KONTAKT:

Jessica Schnichels
jschnichels@remove-this.lzg-rlp.de
Tel.: 06131 2069-47

 

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Bildnachweis:
Frollein S. / www.photocase.de

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