Schatzsuche in Mecklenburg-Vorpommern:

In Mecklenburg-Vorpommern koordiniert die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG), gefördert von den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Umsetzung der Schatzsuche.

Kommen Sie mit uns an Bord!

Werden auch Sie eine Schatzsuche-Einrichtung!

Im Frühjahr und Herbst 2023 finden die nächsten Durchgänge der Weiterbildung Schatzsuche – Basis statt. Die Termine und Weiterbildungsorte finden Sie auf der rechten Seite.
 

Schatzsuche – Basis

Die Weiterbildungsgebühr für pädagogische Fachkräfte beträgt 125,00 € pro Person (i.d.R. zwei Personen pro Einrichtung). Darin enthalten sind:

  • eine sechstägige Weiterbildung,
  • eine Inhouse-Schulung für jede beteiligte Einrichtung,
  • ein Medienpaket pro Einrichtung zur Durchführung des Eltern-Programms Schatzsuche-Basis.
     

Schatzsuche – Schule in Sicht

Die Weiterbildungsgebühr für pädagogische Fachkräfte beträgt 75,00 € pro Person (i.d.R. zwei Personen pro Einrichtung). Dafür erhalten Sie:

  • eine zweitägige Weiterbildung,
  • ein Medienpaket pro Einrichtung zur Durchführung des Eltern-Programms Schatzsuche – Schule in Sicht.


Für beide Programme sind folgende Punkte fortlaufend enthalten:

  • kostenlose Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien,
  • Fachberatung und kollegialer Austausch,
  • Zugang zur internen Internetplattform mit ergänzenden Materialien, Informationen und Video-Tutorials.

 

Wir freuen uns auf die gemeinsame Schatzsuche!

 

Bildnachweis: Karl-Jens Hannewald, HAG

 

IHR KONTAKT:

Sabrina Täufer
sabrina.taeufer@lvg-mv.de
Tel.: 0385 2007386 16

Sylvia Graupner
sylvia.graupner@remove-this.lvg-mv.de
Tel.: 0385 2007386 13

ANMELDUNG:

Sie können sich hier für die Teilnahme an der Schatzsuche anmelden.

IHRE NÄCHSTEN WEITERBILDUNGS-
MÖGLICHKEITEN:


21.02. bis 26.04.2023

alle Termine


19.06. und 20.06.2023
alle Termine

KOOPERATIONSPARTNER:

Gefördert von den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 20a SGB V im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.