Teilnahmebedingungen der LVG Mecklenburg-Vorpommern

Teilnahmebedingungen für das Eltern-Programm Schatzsuche

 

Das Programm Schatzsuche wurde von der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. (HAG) entwickelt und evaluiert. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse gefördert und durch die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) koordiniert.
Um die Qualität und Durchführung des Eltern-Programms Schatzsuche in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an folgende Bedingungen geknüpft:

 

1. Die Anmeldung der Kita für das Eltern-Programm Schatzsuche erfolgt schriftlich durch Übersendung des unterzeichneten Anmeldeformulars per Post, Fax oder E-Mail an die Landeskoordination. Mit Übersendung des Anmeldeformulars werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und Sie stehen verbindlich auf der Teilnahmeliste.

 

2. Pro Einrichtung nehmen zwei pädagogische Fachkräfte an der sechstägigen Weiterbildung zur Schatzsuche-Referentin / zum Schatzsuche-Referenten teil. (*1) Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Weiterbildung sind die Fachkräfte qualifiziert, das Eltern-Programm in der eigenen Einrichtung umzusetzen.

 

3. Die Weiterbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle sechs Module durchlaufen wurden. Gegebenenfalls können maximal zwei Nachholtermine im darauffolgenden Weiterbildungsdurchgang mit der Landeskoordination vereinbart werden. (*2) Die Teilnehmenden erhalten für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat als Schatzsuche-Referent_in.

 

4. Im Anschluss an die Weiterbildung wird in der teilnehmenden Einrichtung eine Inhouse-Schulung für das gesamte Fachpersonal durchgeführt. Die Einrichtung bemüht sich um eine frühzeitige Terminkoordinierung in Absprache mit der Landeskoordination.

 

5. Die teilnehmende Einrichtung erhält ein Medienpaket zur Umsetzung des Eltern-Programms. Mit der Anmeldung zum Programm Schatzsuche nehmen wir zur Kenntnis, dass die Materialien durch die HAG urheberrechtlich geschützt sind und nur für die Durchführung des Eltern-Programms im Rahmen des Programms Schatzsuche verwendet werden dürfen. Eine Weiterverbreitung darf ohne Genehmigung der HAG nicht erfolgen.

 

6. Die teilnehmende Einrichtung führt das Eltern-Programm mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Inhouse-Schulung mit Eltern ihrer Einrichtung vor Ort durch. In einem anschließenden (telefonischem) Evaluationsgespräch tauschen sich Landeskoordination und Einrichtung zu den gemachten Erfahrungen aus.

 

7. Die Daten der Einrichtungen werden lediglich zur Erbringung der Leistungen im Rahmen des Eltern-Programms Schatzsuche sowie für die zukünftige Betreuung rund um das Angebot Schatzsuche erhoben und gespeichert. Wir sichern Ihnen zu, dass wir diese Daten mit größter Sorgfalt behandeln und keinesfalls unbefugt an Dritte weitergeben. Davon ausgenommen ist die nötige Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms, hier konkret:

 

7.1 Weitergabe von Name, Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse der Kindertagesstätte sowie der Name der teilnehmenden Erzieher_innen an die Bundeskoordination des Programms Schatzsuche (Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V.) zur Freischaltung des persönlichen Accounts für die Schatzsuche-Homepage.

 

7.2 Weitergabe von Name, Telefonnummer, Adresse sowie E-Mail-Adresse der Kindertagesstätte an den Förderer des Programms als Nachweis für die Projektabrechnung.

 

Für Fragen bezüglich des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte: Charlotte Lazarus (Tel: 0385 2007386 12;  charlotte.lazarus@lvg-mv.de) 

 

(*1) In Ausnahmefällen können abweichende Regelungen in Bezug auf die Teilnehmenden mit der Landeskoordination getroffen werden.
(*2) Teilnehmenden, die mehr als zwei Module eines Weiterbildungsdurchgangs versäumt haben, wird empfohlen, sich erneut anzumelden.

IHR KONTAKT:

Sabrina Täufer
sabrina.taeufer@lvg-mv.de
Tel.: 0385 2007386 16

 

Logo der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG)

IHRE NÄCHSTEN WEITERBILDUNGS-
MÖGLICHKEITEN:


20.02. bis 11.04.2024
alle Termine


17.04. und 18.04.2024
alle Termine

KOOPERATIONSPARTNER:

Gefördert von den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 20a SGB V im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.

Bildnachweis:
Frollein S. / www.photocase.de

Frollein S. / www.photocase.de